AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Übersetzungen
Haftung, Berufsgeheimnis, Eigentumsrecht, Aufbewahrungsfristen, anwendbares Recht:
Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die dem Auftraggeber gelieferten Übersetzungen sind von ihm unverzüglich insbesondere hinsichtlich der vereinbarten Leistungsmerkmale zu kontrollieren. Die angegebene Zahlungsfrist gilt als Frist für die Erklärung der Abnahme im Sinne von § 640 I 3 BGB. Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Alle Aufträge werden vertraulich behandelt. Auf Wunsch kann eine schriftliche Zusicherung der Geheimhaltung erklärt werden. Wenn nicht anders vereinbart, werden nach Abschluss des Übersetzungsauftrags die der Übersetzerin zur Verfügung gestellten Unterlagen dem Auftraggeber zurückgegeben. Die Übersetzungen und andere Leistungsarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Die Aufbewahrungsfrist der Übersetzungen beträgt 2 Jahre; längere Archivierungsfristen können gesondert vereinbart werden. Im Übrigen gilt für alle Aufträge und alle sich daraus ergebenden Ansprüche deutsches Recht; es finden die Vorschriften des BGB Anwendung.

Dolmetschen
Haftung, Berufsgeheimnis, anwendbares Recht:
Die Dolmetscherin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Sie ist verpflichtet, über alle Geschäftsangelegenheiten, die ihr im Rahmen ihrer Dolmetschtätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Auf Wunsch kann eine schriftliche Zusicherung der Geheimhaltung erklärt werden. Nach der Auftragserfüllung werden – (wenn nichts anderes vereinbart wurde) – alle Unterlagen sowie etwa angefertigte Abschriften oder Kopien, die der Dolmetscherin zur Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz ausgehändigt wurden, dem Auftraggeber zurückgegeben. Im Übrigen gilt für alle Aufträge und alle sich daraus ergebenden Ansprüche deutsches Recht; es finden die Vorschriften des BGB Anwendung.